In der europäischen Union gibt es zahlreiche Vorschriften die die Herstellung und den Vertrieb von Olivenöl regeln. Hier finden Sie einen Überblick aller Verordnungen die den Umgang mit Olivenöl regeln.

  • Verordnung (EG) Nr. 29/2012 vom 14.01.2012
    Schreibt vor, was auf dem Etikett des Olivenöls angegeben werden darf und muss bzw. welche Angaben unzulässig sind. Geregelt werden die Angaben zu Güteklassen, Geruch/Geschmack, Analysenwerte, Herkuftsbezeichnung sowie diverse Zusatzangaben.
  • Verordnung (EG) Nr. 2015/1833 vom 12.10.2015
    Schreibt das Vorgehen bei der Verkostung und Bewertung von Olivenöl vor und löst die Verordnung (EG) Nr. 640/2008 vom 05.07.2008 ab. Hier wird genau geregelt, welche Geruchs- und Geschmacksnoten bei einem Olivenöl Test positiv bzw. negativ zu bewerten sind.
  • Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 16.11.2007
    Definiert in Artikel 118 die unterschiedlichen Güteklassen von Olivenöl, wie "Natives Olivenöl extra" und "Natives Olivenöl".
  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007
    Regelt die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Jeder Anbieter der Bio-Olivenöl verkaufen möchte benötigt ein offizielles Bio-Zertifikat.